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  1. Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wir erstellen Gutachten für: Privatpersonen Gewerbebetriebe, öffentliche Auftragsgeber und Gerichte.

Für wen arbeiten Sie?

  • Unsere Auftraggeber sind sowohl Privatpersonen und Firmen, wie auch öffentliche Auftraggeber und Gerichte.

Wie teuer sind Gutachten?

  • Die Abrechnung für gutachterliche Leistungen erfolgt nach der Honorartafel des Bundesverbandes deutscher Grundstückssachverständiger (BDGS).

    Das Honorar von Gutachten für einen Verkehrswert von z. B. 150.000,- € beginnt ab ca. 1500,- €.

Wer trägt die Kosten in Streitfällen?

  • Die Kosten für den Sachverständigen trägt ausschließlich der Auftraggeber. Interne Verrechnungen zwischen den Parteien bleiben davon unberührt.

Wer beschafft evtl. erforderliche Unterlagen?

  • Wenn die Auftraggeber nicht im Besitz erforderlicher Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen, Karten etc.) sind, können diese durch uns beschafft oder erstellt werden.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

  • Die Erstellungszeit für ein Gutachten liegt normalerweise etwa zwischen 3 und 8 Wochen und ist vom Umfang des Gutachtens und der Auslastung des Sachverständigenbüros abhängig. In besonderen Ausnahmefällen kann das Gutachten in kürzerer Zeit erstellt werden. Bei sehr umfangreichen Gutachten verlängert sich die Zeit der Erstellung entsprechend.

Sind Sie nur in Stade tätig?

  • Es werden Gutachten nicht nur im Raum Stade, sondern auch im weiteren Bereich des Elbe-Weser-Dreiecks, in Südniedersachen oder in Mecklenburg-Vorpommern erstellt.

Was ist ein Schiedsgutachten?

  • Beim Schiedsgutachten wird sich – im Gegensatz zum Schiedsgericht – nicht mit der Entscheidung eines Rechtsstreits, sondern mit der Feststellung von Tatsachen befasst, die für die Entscheidung eines Rechtsstreits erheblich sind oder werden können. Das Gericht ist im Falle einer späteren Auseinandersetzung an die Tatsachenfeststellungen des Schiedsgutachters gebunden. Das ist ausnahmsweise nicht der Fall, wenn die vom Schiedsgutachter getroffenen Feststellungen offenbar unrichtig sind. Eine Vereinbarung des Schiedsgutachterverfahrens bedarf keiner besonderen Form.

    Durch ein Schiedsgutachten können Meinungsverschiedenheiten kurzfristig mit relativ geringen Kosten beigelegt werden. Die Parteien müssen sich auf einen Schiedsgutachter einigen.

Ich habe Fragen und möchte Beratung für:

Sachverständiger Kai Mügge | Thuner Straße 118 | 21680 Stade
Tel.: 04141 860537 | Fax.: 04141 860538 | info@baugutachter-stade.de