Verkehrsgutachten
Verkehrswertermittlung für Immobilien
Eine Immobilienbewertung erfolgt gemäß der aktuellen ImmoWertV vom
19.05.2010.
Die Gutachten werden stets unter Berücksichtigung der aktuellen
rechtlichen Bestimmungen und wirtschaftlichen Veränderungen (z.B.
Baupreisindex) erstellt. Dieser Standard wird durch die
Mitgliedschaft im BDGS (Bundesverband deutscher Grundstückssachverständiger) sichergestellt.
Eine Gebäudebewertung oder Grundstücksbewertung ist z.B. in folgenden Fällen wichtig:
- im Vorfeld eines Immobilienkaufs oder -verkaufs
- im Erbschaftsfall
- Immobilienschätzung im Scheidungsfall (Zugewinnausgleich)
- zur Verkehrswertermittlung bei der Ermittlung des Anlagevermögens
- zur Bewertung von unbebauten Grundstücken für unterschiedliche Zwecke
- zur Ermittlung des Beleihungswertes für einen Kredit oder eine Hypothek
- als Wertgutachten für Zwangsversteigerungen
Wohnhäuser
- Einfamilienhäuser
- Reihenhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
- Landwirtschaftliche Gebäude
Gewerbeobjekte
- Bürogebäude
- Verwaltungsgebäude
- Fabrikationsgebäude
- Hallen
- Landwirtschaftliche Objekte
Öffentliche Gebäude
- Verwaltungsgebäude
- Schulen
- Zweckbauten
Landwirtschaftliche Gebäude
- Wohn- und Wirtschaftsgebäude
- Ställe
- Landwirtschaftliche Weide-, Acker- und Waldflächen
Unbebaute Grundstücke
- Für die Nutzung als Bauland für Wohn-, Gewerbe- und Industriebebauung
Sachverständiger Kai Mügge | Thuner Straße 118 | 21680 Stade
Tel.: 04141 860537 | Fax.: 04141 860538 | info@baugutachter-stade.de